Bundesverwaltungsgericht sagt: Videoüberwachung auf Reeperbahn ansich zulässig
Das BVG (Bundesverwaltungsgericht) hat nun bestätigt, dass die Videoüberwachung an der Reeperbahn (Hamburg) nun doch zulässig ist!
Davor hatten bereits zwei Instanzen einer Klägerin Recht gegeben. Auch die etwas konservativen Parteien haben sich positiv dazu geäußert. Wäre auch merkwürdig, wenn man wegen dem gefühlten „Persönlichkeitsrecht“ (was imho nicht gestört wird!) die Sicherheit vieler aufs Spiel setzt.
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